Ein gepflegter Außenbereich macht eine Immobilie erst komplett. Wir übernehmen Hecken- und Strauchschnitt, Rasen- und Grundstückspflege und den Abtransport des Grünschnitts – einmalig oder regelmäßig.
Saisonal und rechtssicher
Beim Heckenschnitt gelten gesetzliche Fristen: Zwischen dem 1. März und dem 30. September sind nur schonende Form- und Pflegeschnitte erlaubt. Wir prüfen die aktuelle Rechtslage und stimmen den passenden Zeitpunkt mit Ihnen ab.
Was wir nicht anbieten
Baumfällungen sind häufig genehmigungspflichtig und nicht pauschal erlaubt. Wir prüfen, ob eine Genehmigung nötig ist, und unterstützen Sie beim Antrag. Pflaster-, Mauer- und Tiefbauarbeiten gehören nicht zu unserem Leistungsumfang.