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Bakir Service

Gartenpflege

Gartenpflege

Garten und Außenbereich aufräumen und pflegen – vom Heckenschnitt bis zum Grünschnitt.

Ein gepflegter Außenbereich macht eine Immobilie erst komplett. Wir übernehmen Hecken- und Strauchschnitt, Rasen- und Grundstückspflege und den Abtransport des Grünschnitts – einmalig oder regelmäßig.

Saisonal und rechtssicher

Beim Heckenschnitt gelten gesetzliche Fristen: Zwischen dem 1. März und dem 30. September sind nur schonende Form- und Pflegeschnitte erlaubt. Wir prüfen die aktuelle Rechtslage und stimmen den passenden Zeitpunkt mit Ihnen ab.

Was wir nicht anbieten

Baumfällungen sind häufig genehmigungspflichtig und nicht pauschal erlaubt. Wir prüfen, ob eine Genehmigung nötig ist, und unterstützen Sie beim Antrag. Pflaster-, Mauer- und Tiefbauarbeiten gehören nicht zu unserem Leistungsumfang.

Leistungsumfang

Das gehört dazu – und das nicht

In der Leistung enthalten

  • Hecken- und Strauchschnitt
  • Rasen- und Grundstückspflege
  • Grünschnitt-Abtransport
  • Saisonale Pflege nach Bedarf

Nicht enthalten

  • Baumfällungen ohne vorherige Genehmigung
  • Pflaster-, Mauer- oder Tiefbauarbeiten

Ablauf

So arbeiten wir

  1. Anfrage

    Sie schildern uns kurz, worum es geht – per Formular, WhatsApp oder Telefon.

  2. Besichtigung

    Wir sehen uns die Situation vor Ort an – kostenlos und unverbindlich.

  3. Festpreisangebot

    Sie erhalten ein schriftliches, datiertes Angebot zum Festpreis – ohne versteckte Kosten.

  4. Durchführung & Übergabe

    Wir räumen, entsorgen und übergeben sauber – auf Wunsch mit Fotodokumentation.

Preis

Was den Preis bestimmt

Größe der Fläche

Art und Zustand der Pflanzen

Anfallender Grünschnitt

Regelmäßigkeit (Einmalig oder Abo)

Genaue Preise nennen wir nach der Besichtigung – schriftlich und zum Festpreis.

Vertrauen

Woran Sie uns erkennen

  • Schriftliches Festpreisangebot

    Sie erhalten ein verbindliches Angebot zum Festpreis – klar, datiert und ohne versteckte Kosten.

  • Persönlicher Ansprechpartner

    Von der Besichtigung bis zur Übergabe begleitet Sie eine feste Ansprechperson.

  • Kostenlose Besichtigung

    Wir sehen uns die Situation vor Ort an und kalkulieren auf dieser Grundlage.

  • Fotodokumentation

    Auf Wunsch dokumentieren wir den Zustand vor und nach der Arbeit mit Fotos.

  • Transparente Entsorgung

    Getrennte Erfassung und ordnungsgemäße Entsorgung – auf Wunsch mit Nachweis.

FAQ

Häufige Fragen

Wann darf man Hecken schneiden?

Zwischen dem 1. März und dem 30. September sind radikale Rückschnitte und Fällungen gesetzlich nicht erlaubt – erlaubt sind schonende Form- und Pflegeschnitte. Wir prüfen die aktuelle Rechtslage und stimmen den passenden Zeitpunkt mit Ihnen ab.

Fällen Sie auch Bäume?

Baumfällungen sind in Bremen häufig genehmigungspflichtig und nicht pauschal erlaubt. Wir prüfen, ob eine Genehmigung nötig ist, und unterstützen Sie beim Antrag. Die eigentliche Fällung übernehmen wir nur, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind.

Wir übernehmen das für Sie.

Schildern Sie uns kurz, worum es geht. Wir melden uns zeitnah und machen Ihnen ein unverbindliches Angebot.